Bitte helfen Sie uns dabei, den Grund und den aktuellen Stand Ihres potentiellen Mandats vorab zu erörtern, damit wir Ihnen schnellstmöglich helfen können. Bitte beantworten Sie dazu die entsprechenden Fragen. Wenn Sie eine Auswahl anklicken, erscheint eine kurze Erklärung zu den Begriffen. Sollten Sie nicht weiter wissen oder die Fragen nicht passen, können Sie sich auch bis zum Ende des Fragebogens durchklicken. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Das Sozialrecht umfasst alle Bereiche der gesetzlichen Versicherungen. Hierzu gehören z.B. alle Ansprüche im Zusammenhang mit der gesetzlichen Unfallversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung oder Arbeitslosenversicherung (inklusive Kurzarbeit). Ebenso gehören hierzu Ansprüche auf einen Grad der Behinderung , der Eingliederunghilfe oder Opferentschädigungsansprüche.
Im Sozialversicherungsbeitragsrecht dreht sich alles um die Frage, ob Sozialversicherungsbeiträge zu zahlen sind und ggf. wie hoch diese zu sein haben. Diese Fragen haben vor allem für Unternehmer und Gesellschafter-Geschäftsführer bei Betriebsprüfungen eine große Bedeutung. Aber auch für sonstige Selbstständige oder Freelancer kann die Frage des eigenen sozialversicherungsrechtlichen Status (Bin ich selbständig bzw. freier Mitarbeiter oder besteht Scheinselbstständigkeit?) wichtig sein.
In Deutschland besteht ein Recht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dies wird durch u.a. Leistungen durch das Jobcenter ("Hartz IV") oder die Grundsicherungsträger ("Sozialhilfe") gewährleistet. Aber auch die Hilfe zur Pflege und Jugendhilfe ist diesem Bereich zuzuordnen.
Das Arbeitsrecht umfasst alle Ansprüche zwischen Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen. Sie haben einen Konflikt am Arbeitsplatz oder gar eine Kündigung erhalten? Sie möchten Ihren Arbeitsvertrag überprüft haben oder brauchen einen individuell ausgearbeiteten Arbeitsvertrag? Dann sind Sie hier richtig.
Das Familienrecht umfasst alle Ansprüche in der Familie. Neben der Scheidung sind davon auch Unterhaltsansprüche, Ansprüche auf Kindesumgang und Fragen des Sorgerechts umfasst. Rechtsanwalt Wachmann ist Fachanwalt für Familienrecht und verfügt über mehr las zwanzig Jahre Erfahrung in dem Rechtsgebiet.
Sie oder einem Angehörigen wurde ein gesetzlicher Betreuer bestellt oder droht dieses? Rechtsanwalt Wachmann ist selbst als gesetzlicher Betreuer tätig und verfügt über jahrzehntelange Erfahrung auf dem Rechtsgebiet.
Bei Fragen zum Corona-Zuschuss handelt es sich streng genommen nicht um ein eigenes Rechtsgebiet. Aufgrund der Aktualität haben wir es dennoch hier aufgenommen. Rechtsanwalt Altewischer hat bereits sehr viele Beratungen und einen Vortrag zu dem Thema durchgeführt. Aktuell vertreten wir auch mehrere Mandant:innen vor Verwaltungsgerichten und Strafgerichten zu dem Thema.
Ihr Mandat umfasst keines der genannten Rechtsgebiete oder können es nicht zuordnen? Dann wählen Sie bitte diese Option und beschreiben Sie Ihr Mandat am Ende des Formulars.
Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung für alle unselbstständigen Arbeitnehmer gegen die materiellen Folgen der Arbeitslosigkeit. Zum Leistungskatalog gehört neben der Zahlung von Arbeitslosengeld auch das Ermöglichen von Weiterbildungen. Darüber hinaus werden für Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Folgen der Corona-Pandemie über das Kurzarbeitergeld gemildert.
Das gesetzlich vorgeschriebene Leistungsspektrum der Rentenversicherung umfasst vor allem die Zahlung von Altersrenten, Erwerbsminderungsrente, Witwen-, Witwer- und Waisenrenten, an die Krankenversicherung der Rentner, die Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen.
Die gesetzlichen Krankenversicherung müssen ihre Versicherten v.a. notwendige Heilbehandlungen ermöglichen und bei längeren Krankheitszeiten das Arbeitseinkommen ersetzen (Krankengeld). Gerne beraten wir Sie auch bei der komplizierten Beitragsberechnung und bei Beitragsrückständgen in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Jede Person, die gesetzlich krankenversichert ist, ist automatisch in der sozialen Pflegeversicherung versichert. Die gesetzliche Pflegeversicherung erbringt vorwiegend nach dem Pflegegrad Leistungen der ambulanten und stationären Pflege.
Die gesetzliche Unfallversicherung sichert vorwiegend gegen Erkrankungen im Berufsleben ab. Ihr Zweck besteht darin, Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten und nach dem Eintritt dieser Versicherungsfälle die Gesundheit und die berufliche Leistungsfähigkeit der Versicherten „mit allen geeigneten Mitteln“ wiederherzustellen.
Der Grad der Behinderung (GdB) gibt die Schwere einer Behinderung an. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert. Über den GdB sollen die Benachteiligung für die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ausgleichen.
Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung für Menschen mit Behinderungen. Das Leistungsspektrum ist sehr breit. Es werden die soziale Teilhabe, Teilhabe am Arbeitsleben, medizinische Rehabilitation und Bildungsleistungen gefördert.
Wer persönlich oder als Angehöriger durch eine Gewalttat einen gesundheitlichen Schaden erlitten hat, dem stehen möglicherweise Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG – ab 2024 SGB XIV) zu. Ziel ist, die gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen solcher Taten auszugleichen.
Wenn Ihr Anliegen zu keinem der beschriebenen Rechtsgebiete passt oder Sie sich nicht sicher sind, wählen Sie bitte Anderes.
Arbeitslosengeld nach dem SGB II, seit 2023 Bürgergeld genannt, sichert den Lebensunterhalt bedürftiger Menschen. Gerne helfen wir Ihnen gegen Erstattungen und Leistungsablehnungen vorzugehen oder zusätzliche Bedarfe geltend zu machen.
Grundsicherung im Alter und bei voller Erwerbsminderung können Sie als bedürftiger Mensch bekommen, wenn Sie entweder die Regelaltersgrenze (ab Geburtsjahr 1964 67 Jahre) erreicht haben oder Sie dauerhaft voll erwerbsgemindert und mindestens 18 Jahre alt sind.
Die "Hilfe zur Pflege" zählt zur Sozialhilfe. Das Sozialamt übernimmt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen dieselben Leistungen wie die Pflegekasse, allerdings immer erst, wenn die vorrangig zuständige Pflegekasse nicht, oder nur in zu geringem Umfang, leistet.
Die "Hilfe zur Pflege" zählt zur Sozialhilfe. Das Sozialamt übernimmt bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen dieselben Leistungen wie die Pflegekasse, allerdings immer erst, wenn die vorrangig zuständige Pflegekasse nicht, oder nur in zu geringem Umfang, leistet.
In Ihrem Betrieb gab es eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung oder es wurde eine Betriebsprüfung angekündigt? Gerne beraten und vertreten wir Sie gegenüber der Deutschen Rentenversicherung hierzu.
Sie sind sich unsicher, ob Sie oder ihr/e Mitarbeiter/in selbstständig oder angestellt tätig sind? Dann können Sie das Statusfeststellungsverfahren zur Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status nutzen. Gerne beraten und vertreten wir Sie auch, wenn ein Statusfeststellungsverfahren bei Ihnen eingeleitet wurde oder "schief gegangen" ist.
Oft besteht bei Auftraggebern oder Auftragnehmern Unsicherheit, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt. Mehrere Auftraggeber alleine genügen nicht, um eine Scheinselbstständigkeit zu verhindern! Gerne beraten wir Sie hierzu und entwickeln mit Ihnen den zu ihrem Arbeitsalltag passenden Rechtsrahmen.
Sie oder Ihr Ehegatte wollen sich scheiden lassen? Gerne berät und vertritt Sie RA Wachmann als Fachanwalt für Familienrecht mit über 20 Jahren Berufserfahren hierzu.
Sie und Ihr Ehegatte haben sich getrennt? Gerne berät und vertritt Sie RA Wachmann als Fachanwalt für Familienrecht mit über 20 Jahren Berufserfahren hierzu.
Sie und Ihr Ehegatte wollen einen Ehevertrag aufsetzen, ändern oder einfach nur wissen, was sich dort regeln lässt? Gerne berät und vertritt Sie RA Wachmann als Fachanwalt für Familienrecht mit über 20 Jahren Berufserfahren hierzu.
Das Umgangsrecht bezeichnet den gegenseitigen Anspruch auf Umgang zwischen einem Kind und seinen Eltern. Darüber hinaus hat das Kind ein Kontaktrecht zu weiteren wichtigen Bezugspersonen, wie den Großeltern, Geschwistern und Pflegeeltern. Nur unter gewissen Voraussetzungen kann das Umgangsrecht verweigert oder eingeschränkt werden. Gerne berät und vertritt Sie RA Wachmann als Fachanwalt für Familienrecht mit über 20 Jahren Berufserfahren hierzu.
Sie wollen für sich oder einen Angehörigen den gesetzlichen Betreuer wechseln? Gerne berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Wachmann, der selbst seit vielen Jahren auch als gesetzliche Betreuer arbeitet, hierzu.
Sie wollen gegen eine gesetzliche Betreuung vorgehen, eine gesetzliche Betreuung beantragen oder nur allgemein über die Folgen einer gesetzlichen Betreuung informieren? Gerne berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Wachmann, der selbst seit vielen Jahren auch als gesetzliche Betreuer arbeitet, hierzu.
Gegen Sie oder einen Angehörigen wurde ein Unterbringungsbeschluss erlassen? Gerne berät und vertritt Sie Rechtsanwalt Wachmann hierzu.
Sie haben eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten? Dann müssen Sie unbedingt innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage einlegen, da die Kündigung ansonsten automatisch rechtmäßig wird. Gerne beraten und vertreten wir Sie hierzu.
Sie sind Arbeitnehmer oder Arbeitgeber und haben Fragen zu den Rechten und Pflichten im Arbeitsrecht? Wir beraten Sie gerne zu allen Themen von der Abmahnung bis zum Zeugnis.
Sie möchten Ihren Arbeitsvertrag überprüfen oder wir sollen einen Arbeitsvertrag für Sie entwerfen? Gerne erläutern wir Ihnen alle notwendigen Vertragsbestandteile und ihre Auswirken in der Praxis.